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   LG Braunschweig, 04.03.2003 - 6 S 522/02 (157)   

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https://dejure.org/2003,28031
LG Braunschweig, 04.03.2003 - 6 S 522/02 (157) (https://dejure.org/2003,28031)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 04.03.2003 - 6 S 522/02 (157) (https://dejure.org/2003,28031)
LG Braunschweig, Entscheidung vom 04. März 2003 - 6 S 522/02 (157) (https://dejure.org/2003,28031)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Tragung von Kosten für leerstehende Räume im Rahmen eines Mietverhältnisses; Umlegung von Kosten für leerstehende Räume auf Mieter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Tragung von Kosten für leerstehende Räume im Rahmen eines Mietverhältnisses; Umlegung von Kosten für leerstehende Räume auf Mieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2003, 490
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG Braunschweig, 07.08.2002 - 121 C 418/02
    Auszug aus LG Braunschweig, 04.03.2003 - 6 S 522/02
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Braunschweig vom 07.08.2002 - 121 C 418/02 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • AG Zwickau, 20.10.2000 - 2 C 264/00

    Umlage und Abrechnung von Nebenkosten (Betriebskosten): Kostenlast bei Leerstand

    Auszug aus LG Braunschweig, 04.03.2003 - 6 S 522/02
    Diese Tatsache durch einen mehr oder weniger willkürlichen Abschlag von 10% der Kosten zu berücksichtigen (so AG Zwickau NZM 2001, 467 [AG Zwickau 20.10.2000 - 2 C 264/00] ), kann weder mit einem tatsächlichen Erfahrungssatz noch mit rechtsdogmatischen Erwägungen begründet werden.
  • KG, 15.09.2005 - 8 U 6/05

    Nachhaftung eines Gesellschafters: Mietzins- und Betriebskostennachforderung

    Ebenso, wie es anerkannt ist, dass der Vermieter wegen des von ihm zu tragenden Vermietungsrisikos bei der Umlage verbrauchsunabhängiger Betriebskosten im Regelfall den Kostenanteil zu tragen hat, der auf leer stehende Räume entfällt (vgl. BGH NJW 2003, 2902, 2903 m.N.), ist daher auch in der Regel davon auszugehen, dass der Vermieter keine Kosten zu tragen hat, die verbrauchsabhängig sind und für die leer stehenden Räume nicht anfallen; diese Kosten sind angemessener Weise nur auf die tatsächlich genutzten Flächen zu verteilen (a.A. etwa LG Braunschweig ZMR 2003, 490).
  • LG Halle, 17.03.2005 - 2 S 264/04
    Eine derartige Abwälzung des Leerstandsrisiko auf die verbleibenden Mieter wäre nach einhelliger Auffassung in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Hamburg, Urt.v. 22.08.1990 - 4 U 51/89 - WuM 2001, 343 [OLG Hamburg 22.08.1990 - 4 U 51/89] ; LG Braunschweig, Urt.v. 04.03.2003 - 6 S 522/02 (157) - ZMR 2003, 490; AG Leipzig, Urt.v. 14.08.2003 - 11 C 4919/03 - ZMR 2004, 120; AG Weißenfels, Urt.v. 17.04.2003 - 1 C 127/03 (I) - WuM 2004, 24 [AG Weißenfels 17.04.2003 - 1 C 127/03] ; AG Braunschweig, Urt.v. 07.08.2002 -121 C 418/02 - ZMR 2003, 490; AG Zwickau, Urt.v. 20.10.2000 -2 C 264/00 - ZMR 2002, 205; AG Görlitz, Urt.v. 21.07.1997 - 1 C 1386/96 - WuM 1997, 648).
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